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  Öffentliche Stellen und Oragnisationen

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

Das Bundesminsterium für europäische und internationale Angelegenheiten koordiniert aufgrund des Bundesministeriengesetzes Nr. 85/A (XXIGB) in der Legislaturperiode 2008 bis 2013 die österreichische Entwicklungspolitik.

Die politische Verantwortung trägt gegenüber dem Parlament Bundesminster Dr. Michael Spindelegger.
Das Außenministerium publiziert im Auftrag des EZA-Gesetzes ein Dreijahresprogramm sowie einen EZA-Jahresbericht.

Zur Beratung des Bundesministers wird jeweils für die Dauer von drei Jahren ein Entwicklungshilfebeirat ernannt. Der Beirat wurde Anfang 2008 neu konstituiert. Ihm gehören rund 10 in- und ausländische Experten an.

Im Außenministerium ist die Sektion Entwicklungszusammenarbeit zuständig. Die Leitung liegt seit Jänner 2005 bei Botschafterin Dr. Irene Freudenschuss - Reichl.

Mit 01.01.2004 wurde für die Durchführung von BMeiA-Programmen die EZA-Agentur "Austrian Development Agency-ADA" errichtet. Grundlage dafür ist die Novelle zum EZA-Gesetz 2003. Durch die Ausgliederung der operativen BMeiA-Tätigkeiten an die Bundesagentur kann das Ministerium in drei Bereichen seine Aufgaben verstärkt wahrnehmen: Die Sorge um eine Kohärenz der österreichischen EZA auf Basis des EZA-Gesetzes, die Verantwortung für die Geberkoordination auf internationaler Ebene sowie eine stärkere politische Orientierung der EZA, etwa im Anliegen der Milleniumsziele und der Armutsbekämpfung.


Anfrageservice & Document Delivery
www.eza.at
updated 21.04.2010/ GBI
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