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  Internationale Entwicklungspolitik
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Economic Partnership Agreements (EPAs)

Economic Partnership Agreements (EPAs), auf Deutsch „Wirtschaftspartnerschaftsabkommen“ sind regionale Freihandelsabkommen, die zwischen der EU und 76 AKP-Staaten (ehemalige europäische Kolonien in Afrika, Karibik und Pazifik) verhandelt werden.

EPAs sind Teil einer umfassenderen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit im Rahmen des Cotonou-Abkommens, das sich mit Entwicklungshilfe, Handel und politischer Zusammenarbeit zwischen den beiden Staatengruppen befasst. Das Cotonou-Abkommen ersetzte im Jahr 2000 die so genannten Lomé-Abkommen, die den AKP-Staaten für eine Reihe von Produkten einen privilegierten Zugang zu den europäischen Märkten sicherten.

Das Cotonou-Abkommen sieht statt dem präferentiellen Zugang der AKP-Länder zum EU-Markt ab 2008 reziproke Freihandelsabkommen vor. Hauptgrund dafür ist, dass die bisherigen Regelungen nicht WTO-kompatibel sind, da die „AKP-Länder“ nicht als eigene Kategorie von der WTO akzeptiert werden und der präferentielle Zugang daher gegen die Meistbegünstigungsklausel verstößt. Weiters sollen die Abkommen „entwicklungsorientiert“ sein und die regionale Integration fördern. Die EU verhandelt nicht mit den einzelnen Ländern, sondern mit insgesamt sechs regionalen Verhandlungsgruppen. (Überblick siehe http://www.epa2007.de/upload/documents/epa-glossar-presse.pdf)


Die EPA-Verhandlungen begannen im Jahr 2002 und sollten laut dem ursprünglichen Zeitplan bis Ende 2007 abgeschlossen sein, dem Datum, an dem WTO-Ausnahmeregelung („Waiver“) abläuft.

Bis 31.12. 2007 wurde jedoch nur mit der karibischen Region ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abgeschlossen. Die meisten Nicht LDC-s haben mit der EU ein Interimsabkommen abgeschlossen. Insgesamt haben 35 AKP-Länder entweder ein volles oder Interimsabkommen unterzeichnet. Die Least Developed Countries (LDCs) profitieren von der „Everything But Arms“ Initiative (EBA-Initiative) und haben keine großen Nachteile vom Auslaufen der Präferenzen unter Cotonou zu erwarten. Jene Länder, die nicht in die Gruppe der LDCs fallen, und kein Interimsabkommen unterzeichnet haben (u.a. Nigeria, Republik Kongo, Gabun, Südafrika sowie die Länder der pazifischen Verhandlungsgruppe) fallen unter das so genannte GSP-Regime, also das System der Allgemeinen Präferenzen.

Weiterführende Literatur:



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updated 10.03.2008/kkü
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