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  Öffentliche EZA in Österreich

Einführung

Als öffentliche Entwicklungszusammenarbeit gelten, laut Definition des Entwicklungshilfekomitees (DAC) der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), alle Mittelzuflüsse an Entwicklungsländer und multilaterale Institutionen, die bestimmte Kriterien erfüllen:

Hauptziel muss die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und die Verbesserung der Lebensbedingungen in den Entwicklungsländern sein.

Weiters müssen diese Leistungen zu vergünstigten finanziellen Bedingungen erbracht werden, durch Zuschüsse oder Maßnahmen, die ein rechnerisches Zuschußelement von mindestens 25 Prozent aufweisen.

Ob ein Land als Entwicklungsland gilt, wird vom Entwicklungshilfeausschuss der OECD in der Liste der Empfängerländer festgelegt. Bis zum Jahr 2004 hat das DAC zwischen Entwicklungshilfe und Osthilfe unterschieden und zwei unterschiedliche Länderlisten (Teil I und Teil II) erstellt. Einen historischen Überblick über die Veränderungen der Empfängerländerlisten wird beim DAC angeboten. Seit 2005 gibt es nur mehr eine Empfängerländerliste.

Werden die inhaltlichen oder geografischen Kriterien nicht erfüllt, dann werden die Flüsse als andere öffentliche Flüsse (Other official flows - OOF), private Flüsse, oder Zuschüsse privater Nichtregierungsorganisationen in der DAC Statistik angeführt.

Österreich hat im Jahr 1970 das von der UNO vorgegebene Ziel, 0,7 % des Bruttonationalproduktes für Entwicklungszusammenarbeit auszugeben, unterzeichnet. Im Rahmen der Vorbereitung der Un-Konferenz für Entwicklungsfinanzierung in Monterrey 2002 sowie beim MDG +5 Gipfel im Jahr 2005 hat Österreich zugesagt, bis zum Jahr 2006 0,33% des BNE als ODA zu erreichenund bis zum Jahr 2010 die ODA Quote auf 0,51% anzuheben (siehe auch Quantitative Zielsetzungen)

Einen Überblick zur öffentlichen EZA bietet die ÖFSE-Publikation „Österreichische Entwicklungspolitik - Berichte, Analysen, Informationen".


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updated 24.07.2007/ mob
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