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Entwicklungspolitik in Österreich Struktur der österreichischen EZA
Die Koordinationskompetenz für die Österreichische Entwicklungspolitik liegt beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten. (EZA-Gesetz §8) Neben dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten verwalten auch das Bundesministerium für Finanzen, das Bundesministerium für Inneres, das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung sowie - in geringerem Ausmaß - andere Ministerien und öffentlichen Stellen sowie die Länder und Gemeinden Mittel, die als öffentliche Entwicklungszusammenarbeit anerkannt werden.
Die Planung und die erforderliche Finanzierung der öffentlichen EZA Österreichs hat der BM für europäische und internationale Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem BM für Finanzen durchzuführen und im Dreijahresprogramm jährlich - nach Anhörung des Beirates - der Bundesregierung vorzulegen und dem Nationalrat zur Kenntnisnahme zu übermitteln. (EZA- Gesetz §9)
Seit 01.01.2004 beschränkt sich das BMaA/BMeiA auf die Formulierung und Koordination der Entwicklungspolitik und der Osthilfepolitik, während die Austrian Development Agency (ADA) für die Durchführung der Projekte verantwortlich ist. Grundsätzlich werden jedoch wie bisher österreichische Nichtregierungsorganisationen, Firmen sowie internationale Organisationen beauftragt staatliche Entwicklungsprojekte in den Schwerpunktregionen der österreichischen EZA durchzuführen. International erfahrene und langjährig tätige NGOs können auch Rahmenverträge abschließen und vereinbarte Programme und Projekte durchführen. Kleinere NGOs können im Rahmen von Kofinanzierungsprojekten um Förderungen ansuchen.
Die österreichische EZA hat seit der Konzentration auf Schwerpunkt- und Kooperationsländer im Jahr 1992 damit begonnen, in den Schwerpunktländern Koordinationsbüros einzurichten, die die Projekte vor Ort und die Zusammenarbeit mit dem Partnerland koordinieren.
Neben der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit engagiert sich Österreich seit Anfang der 90er Jahre auch im Bereich der Osthilfe die ab 2004 ebenfalls von der ADA im Rahmen der OEZA durchgeführt wurde.
Die Ausgliederung der operativen EZA aus dem BMeiA war 2008 / 2009 Gegenstand einer Prüfung durch den Rechnungshof. Der Bericht "Entwicklungszusammenarbeit im BMeiA und in der Austrian Development Agency" wurde im September 2009 veröffentlicht.
Anfrageservice & Document Delivery
www.eza.at
updated 05.10.2009/ mob
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