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  Entwicklungspolitik in Österreich

Rückblick

Die österreichische Entwicklungspolitik hat sich in den vergangenen Jahrzehnten wesentlich verändert.

In den 60er Jahren entwickelten sich aus privater Entwicklungshilfe die ersten Ansätze für eine staatliche Entwicklungszusammenarbeit. Mit dem Entwicklungshilfe-Gesetz 1974 wurden erstmals gesetzliche Rahmenbedingungen für öffentliche Entwicklungsfinanzierungen geschaffen. Die Entwicklungshilfe wurde in den 70-er Jahren im BKA koordiniert und verwaltet. Die "Entwicklungshilfepolitik" Österreichs wurde stark durch die Aktivitäten der Nichtstaatlichen Einrichtungen beeinflusst und geprägt. Von Entwicklungspolitik kann erst ab der Konzentration der Mittel der Programm- und Projekthilfe auf Schwerpunkt- und Kooperationsländer im Jahr 1992 gesprochen werden.

Der Beitritt Österreichs zur EU im Jahr 1995 hat für die österreichische Entwicklungspolitik einen Internationalisierungsprozess mit sich gebracht. Österreich muß seine eigene Entwicklungspolitik mit den anderen Gebern und mit der Politik der EU koordinieren und abstimmen und orientiert sich daher auch mehr am internationalen "mainstream". Seit 1995 ist zunächst das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und ab 2007 das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten für Entwicklungszusammenarbeit und für die Formulierung der Entwicklungspolitik zuständig. Seit 2000 ist das BMaA/BMeiA auch für die Ostzusammenarbeit verantwortlich. Im Jahr 2002 wurde ein neues EZA-Gesetz verabschiedet, das die internationalen Entwicklungsziele (MDGs)berücksichtigt und auf die veränderten Rahmenbedingungen der internationalen Entwicklungspolitik eingeht. (zB: Globalisierung, Terrorbekämpfung, Armutsbekämpfung) Seit dem Beitritt Österreichs zur EU orientiert sich die Entwicklungspolitik Österreichs vorwiegend an der gemeinsamen EU- Entwicklungspolitik und an den im DAC vereinbarten Strategien der Geberländer und verfolgt mit seiner EZA einen Beitrag zur Erreichung der MDGs zu leisten.

Seit Beginn 2004 wurde die Verwaltung der EZA- Projekte und Programme vom BMaA/BMeiA an eine eigene Agentur - Österreichische Gesellschaft für Entwicklungszusammenarbeit (ADA) - ausgelagert. Die Verantwortung für die Formulierung und Koordination der Entwicklungspolitik verbleibt in der Sektion Entwicklungszusammenarbeit im BMaA/BMeiA, das mit dem Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit den inhaltlichen Rahmen für die Umsetzung der internationalen Zielsetzungen der Entwicklungspolitik durch die ADA vorgibt. Das Dreijahresprogramm ist daher nur für das Budget der ADA relevant, Leistungen anderer Ministerien, die als ODA angerechnet werden können, werden inhaltlich nicht durch das Dreijahresprogramm beeinflusst.

Die Beziehung zwischen der privaten EZA und der öffentlichen EZA ist in Österreich historisch gewachsen. Die 1989 gegründete Plattform Arbeitsgemeinschaft Entwicklungszusammenarbeit - AGEZ vertritt die politischen Anliegen der privaten EZA-Organisationen. Im Jahr 2003 wurde die 0,7 Kampagne gegründet, die von der Bundesregierung die Umsetzung der international eingegangenen Verpflichtungen zur Entwicklungsfinanzierung einforderte.

Eine Analyse und Dokumentation der österreichischen Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit erfolgt seit 1985 durch die Österreichische Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung - ÖFSE mit ihrer Publikation „Österreichische Entwicklungspolitik - Berichte, Analysen, Informationen".

Literaturhinweise zur österreichischen Entwicklungspolitik siehe auch in der Literaturdatenbank unter den Schlagwörtern "Entwicklungspolitik; Österreich".


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updated 23.07.2007/ mob
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